Abschnitt B: Der Jedi Orden/ Dunkle Orden
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Abschnitt B: Der Jedi Orden/ Dunkle Orden
Artikel 1: Status
Diese Gemeinschaft ist kein direkter Teil des Imperiums, befindet sich aber zurzeit in einer Art selbst gewählter Symbiose mit dem imperialen Militär. Es ist bekannt, dass zur Zeit verschiedene Mitglieder ihre außergewöhnlichen Fähigkeiten im Austausch für den Zugriff auf die Ressourcen des imperialen Militärs verschiedenen imperialen Kommandoeinheiten zur Verfügung stellen. Mitglieder des Jedi Ordens/ Dunklen Ordens unterstehen dem Imperator und dem Oberkommando, sowie den jeweiligen Vorgesetzten auf den Einheiten direkt.
Artikel 2: Rekrutierung
Die derzeitige Rekrutierungspolitik des Ordens ist unorthodox. Obwohl eine mehr oder weniger "offizielle" Kontaktperson als Anlaufstelle für Belange von und nach außerhalb vorhanden ist, scheint der Orden selten Bewerber zu akzeptieren, die sich nicht auf einen Fürsprecher aus dem innersten Zirkel seiner Führungsriege berufen können. Es kommt im Gegenteil viel öfter vor, dass Mitglieder des Ordens von sich aus interessante Kandidaten kontaktieren, wobei oftmals eine längere Phase der stillen Observierung und Beurteilung der betreffenden Person durch Mitglieder des Ordens vorangegangen ist. Durch die Partnerschaft, die der Orden mit dem Imperium einging, wurde festgelegt, dass der Jedi Orden/ Dunkle Orden über maximal so viele Mitglieder verfügen kann, wie das Imperium an aktiven Einheiten besitzt.
Artikel 3: Verordnung
Der Jedi/Dunkle Orden ist als Verbündeter des Imperiums zu sehen. Das Verhalten zwischen Mitgliedern des Jedi/Dunklen Ordens sowie des Imperiums sollte gegenseitig respektvoll und umgänglich sein. Diskriminierungen, egal von welcher Seite ausgehend, werden nicht hingenommen.
Artikel 4: Allgemeine Bestimmungen
Der Jedi/Dunkle Orden erhebt Anspruch auf alle Dinge oder Personen in seinem Einflussbereich, die mit der Macht in Verbindung gebracht werden können. Der Jedi/Dunkle Orden ist in seinen Entscheidungen bzgl. seiner inneren Angelegenheiten unabhängig von allen äußeren Fraktionen, seien sie politischer, militärischer oder kultureller Natur.
Diese Gemeinschaft ist kein direkter Teil des Imperiums, befindet sich aber zurzeit in einer Art selbst gewählter Symbiose mit dem imperialen Militär. Es ist bekannt, dass zur Zeit verschiedene Mitglieder ihre außergewöhnlichen Fähigkeiten im Austausch für den Zugriff auf die Ressourcen des imperialen Militärs verschiedenen imperialen Kommandoeinheiten zur Verfügung stellen. Mitglieder des Jedi Ordens/ Dunklen Ordens unterstehen dem Imperator und dem Oberkommando, sowie den jeweiligen Vorgesetzten auf den Einheiten direkt.
Artikel 2: Rekrutierung
Die derzeitige Rekrutierungspolitik des Ordens ist unorthodox. Obwohl eine mehr oder weniger "offizielle" Kontaktperson als Anlaufstelle für Belange von und nach außerhalb vorhanden ist, scheint der Orden selten Bewerber zu akzeptieren, die sich nicht auf einen Fürsprecher aus dem innersten Zirkel seiner Führungsriege berufen können. Es kommt im Gegenteil viel öfter vor, dass Mitglieder des Ordens von sich aus interessante Kandidaten kontaktieren, wobei oftmals eine längere Phase der stillen Observierung und Beurteilung der betreffenden Person durch Mitglieder des Ordens vorangegangen ist. Durch die Partnerschaft, die der Orden mit dem Imperium einging, wurde festgelegt, dass der Jedi Orden/ Dunkle Orden über maximal so viele Mitglieder verfügen kann, wie das Imperium an aktiven Einheiten besitzt.
Artikel 3: Verordnung
Der Jedi/Dunkle Orden ist als Verbündeter des Imperiums zu sehen. Das Verhalten zwischen Mitgliedern des Jedi/Dunklen Ordens sowie des Imperiums sollte gegenseitig respektvoll und umgänglich sein. Diskriminierungen, egal von welcher Seite ausgehend, werden nicht hingenommen.
Artikel 4: Allgemeine Bestimmungen
Der Jedi/Dunkle Orden erhebt Anspruch auf alle Dinge oder Personen in seinem Einflussbereich, die mit der Macht in Verbindung gebracht werden können. Der Jedi/Dunkle Orden ist in seinen Entscheidungen bzgl. seiner inneren Angelegenheiten unabhängig von allen äußeren Fraktionen, seien sie politischer, militärischer oder kultureller Natur.
Lord Charon- Verbündeter
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